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Entscheide mit Deiner Stimme und mache mit beim Mitgliedervotum! Dafür brauchst du nur Deine Briefwahlunterlagen. Diese haben alle SPD-Mitglieder bis zum 20. Februar zugeschickt bekommen.

Und so geht es:

  • Kreuze auf dem Stimmzettel Ja oder Nein an.
  • Stecke den Stimmzettel in den blauen Umschlag und klebe ihn zu.
  • Fülle die eidesstattliche Erklärung aus.
  • Stecke die eidesstattliche Erklärung und den blauen Umschlag in den Rückumschlag. Klebe diesen zu und stecke den Umschlag schnell in den nächsten Briefkasten.

Dein Brief muss bis zum 2. März im Postfach eingegangen sein.

Wirf den Brief drei Arbeitstage vorher ein – also spätestens am 28. Februar! Wenn du dich an dieses Vorgehen hältst, kannst du sicher sein, dass deine Stimme gezählt wird.

Mehr über den Koalitionsvertrag erfahren?

Jetzt informieren! Hier kannst du den Koalitionsvertrag herunterladen [PDF, 456 KB]. Außerdem findest du hier viele Informationen und Hintergründe zu den einzelnen Themen. Zusätzlich hat der vorwärts eine Sonderausgabe mit dem Koalitionsvertrag an alle SPD-Mitglieder verschickt.

Fragen und Antworten:

 

WEG ZUM MITGLIEDERVOTUM
  • 07.12. Parteitag beschließt Aufnahme von Sondierungsgesprächen
  • 07.-12.01. Sondierungsgespräche
  • 21.01. Parteitag beschließt Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
  • 29.01. Parteivorstand beschließt Richtlinie zum Mitgliedervotum
  • 06.02. Vorstellung Koalitionsvertrag
  • Dialog vor Ort
  • bis zum 20.02. Die Abstimmungsunterlagen werden an alle Mitglieder versandt
  • 20.02. Start der Online-Abstimmung für Auslandsmitglieder
  • 02.03. Abstimmungsstichtag (Einsendeschluss)
    Die Abstimmungsunterlagen müssen bis 24.00 Uhr im Postfach des Parteivorstands eingegegangen sein.
  • 04.03. Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses des Mitgliedervotums
WIE KANN ICH ABSTIMMEN?

Das Mitgliedervotum wird für Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland als reine Briefabstimmung durchgeführt. Das heißt: Jedes einzelne Mitglied bekommt seine persönlichen Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den Vorwärts zugeschickt. Beim Verfahren haben wir uns an staatlichen Wahlen, zum Beispiel zum Bundestag, orientiert. Mitglieder, die etwa wegen körperlicher Gebrechen den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen oder abschicken können, lassen sich durch eine Hilfsperson unterstützen. Wichtig: Abstimmungsunterlagen ohne unterschriebene eidesstattliche Erklärung sind ungültig! 

WO KANN ICH MICH ÜBER DEN KOALITIONSVERTRAG INFORMIEREN?

Hier auf spd-mitgliedervotum.de gibt es aktuelle Informationen zu den Koalitionsverhandlungen. Hier ist auch der Koalitionsvertrag veröffentlicht. Außerdem wird der Koalitionsvertrag in einem Vorwärts-Extra an alle Mitglieder verschickt und als Kurzfassung im SPD-Shop angeboten.

WO KANN ICH DIE ERGEBNISSE DISKUTIEREN?

In den Ortsvereinen, Unterbezirken und Landesverbänden/ Bezirken wird es nach Abschluss der Verhandlungen, Diskussionsveranstaltungen geben, zu denen Du eingeladen wirst. Informationen zu den Terminen findest Du auch hier auf spd-mitgliedervotum.de.

WER DARF BEIM MITGLIEDERVOTUM ABSTIMMEN?

Alle Mitglieder dürfen abstimmen, die bis zum 06. Februar, 18 Uhr, als Mitglied in die SPD aufgenommen und in der Mitgliederverwaltung (MAVIS II) als Mitglied registriert wurden. Das Präsidium beschließt den Abstimmungsstichtag, den wir unmittelbar danach veröffentlichen und den Mitgliedern bekannt geben.

WAS PASSIERT, WENN ICH KEINE ABSTIMMUNGSUNTERLAGEN ERHALTEN ODER MEINE VERLOREN HABE?

Jedes Mitglied erhält nur einmal die Abstimmungsunterlagen an die Adresse, an die auch regelmäßig der Vorwärts geschickt wird. Die Adresse kannst Du bei Bedarf auch noch mal bei der Hotline unter 030-25991-500 erfragen. Achtung: Verlorene Abstimmungsunterlagen werden nicht ersetzt, es können keine Ersatzunterlagen herausgegeben werden! Anderenfalls wäre eine sichere Abstimmung nicht möglich.

BIS WANN MUSS ICH DIE UNTERLAGEN LOSGESCHICKT HABEN?

Die Unterlagen müssen unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesendet werden. Die Abstimmungsbriefe müssen am Abstimmungstag bis spätestens 24.00 Uhr im Postfach des Parteivorstands vorliegen. Alles, was später ankommt, kann bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das heißt: Die Abstimmungsbriefe sollten in Deutschland drei Tage vorher abgeschickt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

IST DAS ERGEBNIS DES MITGLIEDERVOTUMS WIRKLICH BINDEND?

Ja, wenn 20 % der Mitglieder ihre Stimme abgeben, ist das Votum verbindlich und der Abschluss des Koalitionsvertrages entsprechend dem Ergebnis angenommen oder abgelehnt.

WER ZÄHLT DIE GANZEN STIMMEN EIGENTLICH AUS?

Das macht die gesamte Partei. Die Auszählung erfolgt in Berlin unter Aufsicht einer von den Landes- und Bezirksverbänden entsandten MPZK (Mandatsprüfungs- und Zählkommission) mit vielen Ehrenamtlichen – natürlich unter notarieller Kontrolle.

MUSS DIE EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG ZURÜCKGESCHICKT WERDEN?

Ja! Nur Abstimmungsunterlagen mit unterschriebener eidesstattlicher Erklärung sind gültig.

ICH LEBE IM AUSLAND, WIE KANN ICH ABSTIMMEN?

Wir ermöglichen den Mitgliedern, die im Ausland leben, online an der Abstimmung teilzunehmen. Die Brieflaufzeiten für die Abstimmungsunterlagen wären zu lang. Die Unterlagen würden nicht rechtzeitig ankommen. Du erhältst hierzu eine gesonderte E-Mail mit allen Informationen.

FAHRPLAN DER KOALITIONSVERHANDLUNGEN

Am 26. Januar haben CDU, CSU und SPD die Koalitionsverhandlungen aufgenommen. Die Spitzenrunde hat einen inhaltlichen und organisatorischen Fahrplan abgesteckt und die Arbeitsgruppen sowie die Hauptverhandlungsrunde eingesetzt. Damit beginnt die Arbeit der Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen sind aufgefordert, bis spätestens zum 2. Februar die Arbeit abzuschließen. Vom 2. bis 4. Februar wird es eine Klausurtagung der Spitzenrunde unter Beteiligung der Hauptverhandlungsrunde geben mit dem Willen, die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen. Bei Bedarf stehen zwei weitere Tage zur Verfügung.

Folgender Fahrplan wurde vereinbart:

  • Sonntag, 28. Januar 2018
    17.00 Uhr Runde der Parteivorsitzenden im Konrad-Adenauer-Haus
    20.00 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Konrad-Adenauer-Haus
  • Dienstag, 30. Januar 2018
    20.00 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Willy-Brandt-Haus mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
  • Donnerstag, 1. Februar 2018
    20.00 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) in der Bayerischen Landesvertretung mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
  • Freitag, 2. Februar 2018
    14.00 Uhr Parteiinterne Sitzungen im Willy-Brandt-HausBeginn der Klausurtagung
    16.00 Uhr Hauptverhandlungsrunde im Willy-Brandt-Haus mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
    anschl. Spitzenrunde (15er-Runde) mit Berichten aus den Arbeitsgruppen
  • Samstag, 3. Februar 2018
    Fortsetzung der Klausurtagung
    10.00 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Konrad-Adenauer-Haus (mit AGs)
  • Sonntag, 4. Februar 2018
    Fortsetzung der Klausurtagung
    10.00 Uhr Spitzenrunde (15er-Runde) im Willy-Brandt-Haus (mit AGs)

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