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Gute Schulen erfordern eine moderne Schulinfrastruktur. Als Schulträger ist die Gemeinde daher gehalten, die Schulen in einen entsprechenden Zustand zu bringen und mit einer digitalen Infrastruktur auszustatten sowie den dann erreichten Zustand durch regelmäßige Sanierung und Modernisierung auch zu erhalten. Das Land NRW will dazu beitragen, dass die Kommunen die Schulinfrastruktur kurzfristig und sichtbar auf einen aktuellen Stand bringen können. Damit dieser Prozess von den Kommunen ohne Verzögerungen angegangen werden kann, hat die Landesregierung im Jahr 2016 auf Initiative der damaligen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine Gemeinschaftsaktion mit der NRW.BANK initiiert und stellt den Kommunen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro in Form von Krediten bereitgestellt. Das Land übernimmt dabei für die Kommunen alle Zins- und Tilgungsleistungen.

Verwendung in Reichshof

Die Gemeinde Reichshof erhält ein Kontingent von insgesamt 924.312 Euro, das sich in vier Jahresraten (2017 – 2020) à 231.078 Euro aufteilt.

Die SPD hat nun gemeinsam mit allen Parteien im Gemeinderat den Ausbau einer modernen Schulinfrastruktur in unserer Gemeinde auf den Weg gebracht.

Einstimmig hat der Haupt- und Finanzausschuss am vergangenen Mittwoch dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingents zugestimmt. Das Konzept wurde zuvor mit den Schulleitungen abgestimmt und berücksichtigt alle Reichshofer Schulen. Es umfasst Maßnahmen wie u.a. die Verbesserung der Sicherheit (z.B. an den Hol- und Bringzonen), der Erneuerung von Böden und Türen, die Ausstattung mit IT-Arbeitsplätze in Klassenräumen, moderne Medienausstattung wie u.a. Smartboards, iPads und der Installation von WLAN, sowie zusätzliche Geräteausstattung in den Turnhallen

Ralf Oettershagen, Fraktionsvorsitzender der SPD Reichshof

Ralf Oettershagen, Fraktionsvorsitzender der SPD Reichshof

„Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sind die vielleicht wichtigsten Investitionen in die Zukunft unserer Gemeinde“, so Ralf Oettershagen, Fraktionsvorsitzender der SPD in der Gemeinde Reichshof. „Das Programm „Gute Schule 2020“ bietet uns eine optimale Finanzierungsmöglichkeit für Um- und Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen unserer Schulen”.

„Wenn wir Chancengleichheit für alle Kinder schaffen wollen, müssen die Lernbedingungen in unseren Schulen für alle Kinder optimal sein“ ergänzt die stellvertretende Bürgermeisterin Susanne Maaß.

„Wir müssen uns das ehrgeizige Ziel setzen, dass unsere Schulen in Reichshof die besten Lernorte sind, in denen Kinder gefördert werden können und in denen Lernen Spaß macht.

Susanne Maaß, stellvertretende Bürgermeisterin und Vorsitzende der SPD Reichshof

Das gilt sowohl für die technische Ausstattung an den Schulen als auch für eine moderne Gestaltung der Schulgebäude“.

Das Programm

„Gute Schule 2020“ bietet eine hohe Verwendungsbreite für den Schulträger. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen. Ziel ist ausdrücklich auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu gehören die Sanierung und Modernisierung, der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur, Digitalisierungsmaßnahmen sowie der Ankauf von Grundstücken, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind. Die Förderrichtlinien lassen zudem zu, dass im gemeindlichen Haushalt bereits veranschlagte aber noch nicht begonnene Schulmaßnahmen, finanziert werden können.

Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind ebenso wie Volkshochschulen von der Förderung ausgeschlossen.

 

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