Gute Nachricht für Hauseigentümer – Pflicht zur Kanal-Dichtheitsprüfung in Reichshof vorerst vom Tisch

Gute Nachricht für Hauseigentümer – Pflicht zur Kanal-Dichtheitsprüfung in Reichshof vorerst vom Tisch

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SPD Antrag auf Aussetzung der verpflichtenden Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen bis Ende 2020 beschlossen – Sozialdemokraten fordern die Landesregierung zur schnellen Umsetzung der Reformpläne auf.

Die aktuelle Rechtslage in NRW verpflichtet Grundeigentümer, bis Ende 2020 ihre Abwasserleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Betroffen sind alle privaten Kanäle, die jünger als 1965 sind. Der sogenannte „Kanal-TÜV“ ist ein teures Ärgernis für Hauseigentümer, auf das die Politiker vor Ort keinerlei Einfluss hatten.

Dies hat sich aus Sicht der Reichshofer SPD jedoch geändert. In einem Gespräch zwischen „Haus & Grund Rheinland“ und der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Bianca Winkelmann MdL, bestätigte diese nun eine baldige Reform des Gesetzes und die Abschaffung der grundsätzlichen Pflicht zur Dichtheitsprüfung bis 2020.

„Wir haben uns bereits bei der Einführung des Gesetzes dafür eingesetzt, die Belastung für die Hauseigentümer in der Gemeinde Reichshof so gering wie möglich zu halten. Leider ließen uns besonderen Problematiken und Anforderungen im Bereich der Wiehltalsperre keinen großen Spielraum und so wurde lediglich eine Fristausdehnung bis zum 31.12.2018 durchgesetzt“, so SPD Fraktionsvorsitzender Ralf Oettershagen. „Die nun erfolgte Aussage der CDU-Fraktion im Landtag hat uns veranlasst, das Thema erneut in den Fachausschuss zu bringen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, unsere Bürgerinnen und Bürger mit Vorschriften weiter unter Druck zu setzen und finanziell zu belasten, deren Abschaffung bereits beschlossene Sache ist“.

Laut Aussagen Winkelmanns soll eine Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zukünftig nur noch bei begründetem Verdacht, bei Neubauvorhaben oder wesentlichen baulichen Veränderungen am Grundstück notwendig werden. Eine verpflichtende Prüfung für alle Hauseigentümer wäre damit vom Tisch.

„Wir nehmen Frau Winkelmann beim Wort und erwarten die baldige Reform des Gesetzes durch die NRW-Landesregierung“, so Marlies Schirp, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Reichshof. „Um den Hauseigentümern in unserer Gemeinde weiteren Ärger und unsinnige Ausgaben zu ersparen, haben wir den Antrag gestellt, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung zunächst bis zum 31.12.2020 auszusetzen. Sobald die angekündigte Gesetzesänderung beschlossen ist, wäre das Thema dann gänzlich vom Tisch“.

Auch Stephanie Schneider, sachkundige Bürgerin für die SPD und selbst betroffene Anwohnerin aus dem Einzugsbereich der Wiehltalsperre, sieht Handlungsbedarf: „Ich werde oft von verunsicherten Bürgern angesprochen und gefragt, ob sie die Dichtheitsprüfung noch vor Ende des Jahres durchführen müssen. Sie haben Angst, nach dem Verstreichen der bisherigen Frist mit Strafmaßnahmen rechnen zu müssen. Diese Menschen brauchen eine verlässliche Perspektive, die wir ihnen mit unserem Antrag geben wollen“.

Der Betriebsausschuss Wasserwerk/Abwasserwerk schloss sich auf seiner Sitzung am 25.09.2018 einstimmig mit einer Enthaltung dem Antrag der SPD an.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Hauseigentümer in Reichshof“, so Oettershagen nach der Sitzung. „Damit sind wir der Lösung dieses leidigen Problems einen großen Schritt nähergekommen“.

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