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Der Reichshofer Gemeinderat votierte einstimmig für den Antrag der SPD, im Bereich der Kindertagesstätte „Emma Schulze“ zeitnah eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 einzurichten. Weitere 30-Zonen im gesamten Gemeindegebiet könnten folgen.

Beim gemeinsamen Besuch mit der NRW Familienministerin Christina Kampmann im April diesen Jahres in der Kindertagesstätte „Emma Schulze“ in Heidberg, wurde die Vorsitzende der SPD Reichshof und stellvertretende Bürgermeisterin Susanne Maaß von der Kita-Leiterin Petra Schwarz auf die problematische Verkehrssituation vor Ort aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten.

Unangemessene Geschwindigkeiten und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu Beginn und am Ende der Öffnungszeiten der Einrichtung, sowie eine hohe Fußgängerverkehrsdichte, mit Fahrbahnquerungen, vielfältigen Ein- und Ausparkvorgängen sowie Bring- und Abholsituationen führen in Heidberg immer wieder zu extremen Gefahrenlagen für die Kinder, Eltern und Mitarbeiter.  Trotz mehrfacher Versuche und Bitten, die Situation vor Ort zu verbessern, war die Kita-Leitung immer wieder an Behörden und Verordnungen gescheitert.

Die stellvertretende Bürgermeisterin sagte sofort zu, sich dem Problem anzunehmen. Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Kita-Leitung und der Elternvertretung, sowie der Prüfung der Situation vor Ort und den mitunter komplizierten rechtlichen Bestimmungen und Verordnungen im Straßenverkehr, konnte eine Lösung gefunden werden, die nun vom Rat der Gemeinde auf den Weg gebracht wurde.

Susanne Maaß, stellvertretende Bürgermeisterin und Vorsitzende der SPD Reichshof

„Besonders Kinder sind altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen“, so Susanne Maaß. „Daran ändern auch keine umfangreichen Verordnungen oder Gesetze etwas, die noch dazu durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesebene verkompliziert werden. Hier muss individuell vor Ort gehandelt werden! Durch eine aktuelle Änderung der Straßenverkehrsordnung können nun auch Kommunen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern anordnen. Diese wichtige Änderung der Verordnung haben wir nun genutzt, um die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senioren – in unserer Gemeinde erhöhen“.

Auf Antrag der SPD wurde die Verwaltung nun vom Rat beauftragt, zeitnah eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte einzurichten. Um bei den am Straßenverkehr Teilnehmenden die Einsichtigkeit und Akzeptanz für die Anordnung dieser Tempolimits zu erhöhen, soll zusätzlich das Zusatzzeichen Nr. 1012-51 „Kindergarten“ angebracht werden. Aus selben Grund soll geprüft werden, ob eine Beschränkung des Tempolimits auf die Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzung) sinnvoll ist.

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in wie weit bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 an Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen im gesamten Gemeindegebiet bestehen und wo deren Einrichtung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, sinnvoll bzw. erforderlich ist.

Rechtlicher Hintergrund

Durch die aktuelle Änderung der StVO § 45 (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) Absatz 9 wurde die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes bzw. einer Unfallhäufungsstelle zum Beleg für eine „erheblich übersteigende Gefahrenlage“) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt. Dies dient vor allem der Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.

Durch die Änderung können nunmehr Kommunen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und/oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern anordnen.

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